Ein paar Worte zur Statik

Standsicherheitsnachweis notwendig für die Baufreigabe

Für die Baufreigabe unserer Bien Zenker Hauses war der Nachweis der statischen Berechnung notwendig. Laut unserem Architekten wird dies sehr unterschiedlich von den Behörden gehandhabt, mal wird diese vor Baufreigabe verlangt und mal nicht. Bei uns war es jedenfalls so. Die Statik ist ein rechnerischer Standsicherheitsnachweis, der belegt, dass der geplante Bau den am Bauplatz herrschenden Bedingungen standhält.

Unterschiedliche Berechnungen für Keller und Haus

Für unser Haus wurden zwei statische Berechnungen angefertigt: eine jeweils für das Haus und eine weitere für den Keller. Diese wurden beide von einem durch Bein Zenker beauftragten Statiker berechnet. Es handelt sich dabei – sehr banal ausgedrückt – um ein ca. 300 Seiten umfassenden Dokument voller Zahlen.

Schneelastzone, Windlastzone und Erdbebenzone

Drei für die Statik elementare Angaben sind die Schneelastzone, Windlastzone sowie die Erdbebenzone des Bauplatzes.

Drei wichtige Angaben für die statische Berechnung des Hauses sind die Schneelastzobne, Windlastuone sowie die Erdbebenzone

Schneelastzone

In Deutschland gibt es fünf unterschiedliche Schneelastzonen (1, 1a, 2, 2a und 3). Für die Schneelastzone ist die geographische Lage bzw. die Höhe über NN maßgeblich. Für die Berechnung der Schneelast kommt als zusätzlicher Faktor die Dachneigung hinzu. Die Schneelast gibt an, für welches zusätzliche Gewicht durch Schnee die Dachkonstruktion (sowie auch das ganze Haus und der Keller) ausgelegt werden muss.

Windlastzone

Bei der Windlast handelt es sich um eine Einwirkung auf das Gebäude durch Windströme. In Deutschland gibt es vier Windlastzonen (0 bis 4).

Erbebenzone

Bei der Erdbebenzone handelt es sich um eine Einteilung von Regionen nach Erdbebenwahrscheinlichkeit und -gefährdung. Auch hier werden fünf Zonen von 0 bis 3 sowie Gebiete ohne Erdbebengefährdung.

Die Bestimmung der unterschiedlichen Zonen ist eigentlich Sache des Architekten und Statiker. Da man sich als Bauherr jedoch stets gut informiert sein sollte, empfehlen wir Euch, die entsprechenden Angaben selbst zu ermitteln. Dazu kann man auf nützliche Online-Rechner zurückgreifen, eine Suche im Internet liefert zahlreiche Ergebnisse. Ein sehr nützlichen Rechner, der gleich alle drei Werte bei Angabe der Adresse ermitteln kann, befindet sich hier.

Ein wichtiger Tip an alle Bauherren!!!

Man kann sich vermutlich als Nichtstatiker den Aufwand sparen, die 300 Seiten zu studieren. Einen wichtigen Tip möchten wir allen Bauherren jedoch ans Herz legen: Man sollte die Angaben auf dem Deckblatt auf Korrektheit der drei Lastzonen prüfen. In unserem Falle hat unser Architekt die falsche Schneelastzone angegeben, was zu einem relativ späten Zeitpunkt aufgefallen ist und uns als Bauherren zunächst ziemlich ins Schwitzen gebracht hat. Am Ende waren keinerlei Anpassungen notwendig, doch ein paar schlaflose Nächte hat uns dieser Fehler eingehandelt – und das möchten wir Euch gerne mit dieser hoffentlich nützlichen Information ersparen 😉

An dieser Stelle möchten wir Bien Zenker, glatthaar und auch dem involvierten Statiker ein großes Lob aussprechen: Alle haben sich unglaublich schnell um die korrekte Statik sowie die für das Baurechtsamt erforderlichen Nachweise gekümmert, sodass dieses Problem sehr schnell aus der Welt geschaffen wurde – nebenbei sei auch erwähnt, dass die Neuberechnung und Prüfung keinerlei Forderungen oder Zusatzkosten für uns bedeutet hatte. Auch in dieser Sache haben wir trotz eines Fehlers eine positive Erfahrung machen können.

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